Die The Normal Company S.L. verpflichtet sich zur universellen digitalen Barrierefreiheit und arbeitet kontinuierlich daran, sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihren persönlichen Umständen.
Unsere Barrierefreiheitserklärung basiert auf der neuesten Fassung der harmonisierten europäischen technischen Norm EN 301 549, dem europäischen Standard für digitale Barrierefreiheit, der von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Diese Norm definiert die Barrierefreiheitsanforderungen für technologische Produkte und Dienstleistungen.
Der Geltungsbereich dieser Erklärung umfasst das digitale Webangebot https://www.nnormal.com, ausgenommen eingebettete Inhalte aus externen Domains. Die The Normal Company S.L. und ihre externen Dienstleister setzen sich jedoch aktiv dafür ein, die Barrierefreiheit externer Inhalte, die in ihre digitalen Angebote integriert sind, zu verbessern, um ein möglichst inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, mögliche digitale Barrieren kontinuierlich zu überwachen und zu beseitigen, um allen Nutzenden ein inklusives und hindernisfreies Erlebnis zu bieten.
Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus strebt The Normal Company S.L. an, die rechtlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zu übertreffen. Unser Ziel ist es, die höchsten Barrierefreiheitsstandards zu erreichen, AAA-Kriterien zu erfüllen, die Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Produkte kontinuierlich zu verbessern und Zertifizierungen zu erlangen, die unsere Exzellenz in der Barrierefreiheit bestätigen.
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, haben wir einen umfassenden Digitalen Barrierefreiheitsservice (S.I.A.) implementiert, der vollständige Korrekturmaßnahmen umfasst, darunter spezielle Schulungen für unsere Teams, Systeme zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit sowie proaktive Maßnahmen sowohl auf unseren Websites als auch in unseren mobilen Anwendungen, um letztlich ein wirklich universelles und inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.
Die The Normal Company S.L. folgt der Norm EN 301 549, um die digitale Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen. Einige der umgesetzten Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Inhalte sind:
(7.2.1) Verwendung von Videoplayern, die über eine Funktion verfügen, um verfügbare Audiodeskriptionen auszuwählen und abzuspielen.
(9.1.1.1) Eine umfassende Überprüfung aller relevanten Bilder wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie über geeignete Alternativtexte (alt) verfügen, damit visuelle Informationen auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind.
(9.1.2.1) Audio- oder rein visuelle Inhalte werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie gleichwertige Textalternativen wie Transkriptionen oder detaillierte Beschreibungen enthalten.
(9.1.2.3) Die Implementierung von Audiodeskriptionen oder alternativen Mitteln für alle aufgezeichneten Videos wird geprüft, um sicherzustellen, dass visuelle Inhalte auch auf andere Weise zugänglich sind.
(9.1.2.5) Es werden alternative Versionen von Videos mit integrierter Audiodeskription vorbereitet oder ein zweiter Kanal angeboten, um diese zu aktivieren und die Barrierefreiheit audiovisueller Inhalte zu erweitern.
(9.1.3.1) Strukturelemente wie Überschriften, Feldgruppen, Listen und Tabellen werden geprüft, um sicherzustellen, dass visuelle Beziehungen korrekt im Code abgebildet werden.
(9.1.3.2) Unterschiedliche Inhaltsdarstellungen werden überprüft, um sicherzustellen, dass die Lesereihenfolge ihre logische Kohärenz beibehält, unabhängig vom verwendeten Gerät oder Format.
(9.1.3.5) In Formularen werden geeignete Autocomplete-Attribute eingefügt, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, insbesondere auf mobilen Geräten oder in unterstützten Zugriffsumgebungen.
(9.1.4.3) Es werden automatische und manuelle Tools eingesetzt, um zu prüfen, ob der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die Mindestanforderungen erfüllt, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
(9.1.4.4) Es wird sichergestellt, dass Inhalte bis zu 200 % mit den Funktionen des Browsers vergrößert werden können, ohne dass Funktionalität oder Informationen verloren gehen.
(9.1.4.10) Alle Designs werden validiert, um sicherzustellen, dass sich Inhalte korrekt an die Größenänderung auf kleinen Bildschirmen anpassen, ohne dass horizontales Scrollen erforderlich ist.
(9.1.4.11) Es wird überprüft, dass alle grafischen Elemente und nicht-textlichen Bedienelemente ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben, um die visuelle Erkennbarkeit zu erleichtern.
(9.2.1.1) Das Entwicklungsteam passt alle interaktiven Komponenten an, um deren volle Funktionalität per Tastatur zu gewährleisten und so die Navigation ohne Maus zu ermöglichen.
(9.2.2.2) Alle automatisch bewegten Elemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie über zugängliche und sichtbare Pausen- oder Schließmechanismen verfügen.
(9.2.4.1) Es werden Mechanismen eingebaut, die es Nutzenden ermöglichen, sich wiederholende Blöcke wie Menüs zu überspringen und so direkten Zugriff auf den Hauptinhalt zu erhalten.
(9.2.4.2) Die Seitentitel werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Inhalt klar beschreiben und die Orientierung auf der Website verbessern.
(9.2.4.3) Es wird sichergestellt, dass die Tabulatorreihenfolge logisch und kohärent ist, um eine sequentielle Navigation zu ermöglichen, die weder Bedeutung noch Bedienung verändert.
(9.2.4.4) Linktexte werden überarbeitet, damit sie für sich allein aussagekräftiger sind und ohne zusätzlichen Kontext verständlich bleiben.
(9.2.4.6) Eine klare und logische Hierarchie in Überschriften und Beschriftungen wird angewendet, um das Verständnis der Inhalte und die strukturierte Navigation zu erleichtern.
(9.2.4.7) Alle interaktiven Elemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass der Tastaturfokus stets durch klare und kontrastreiche Stile sichtbar ist.
(9.3.1.2) Inhaltselemente in einer anderen Sprache als der Hauptsprache werden mit lang-Attributen versehen, um die korrekte Aussprache durch mehrsprachige Screenreader zu gewährleisten.
(9.3.2.1) Alle interaktiven Elemente, die den Fokus erhalten, werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie keine unerwarteten Kontextänderungen ohne Vorwarnung verursachen.
(9.3.3.2) Alle Formulare werden überprüft, um sicherzustellen, dass jedes Feld eine klare Beschriftung oder Anweisung zu seinem Zweck hat.
(9.4.1.2) Es wird daran gearbeitet, die semantische Barrierefreiheit aller benutzerdefinierten Komponenten zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie ihre Rolle, ihren Zustand und ihren Wert korrekt an unterstützende Technologien übermitteln.
(9.4.1.3) Die korrekte Verwendung von ARIA-Rollen und barrierefreien Attributen wird implementiert, damit dynamische Nachrichten (wie Fehler, Bestätigungen oder Warnungen) von Screenreadern erkannt und angekündigt werden.
(9.6) Die fünf Konformitätsprinzipien der WCAG-Stufe AA werden gewährleistet, um sicherzustellen, dass Seiten, Prozesse und verwendete Technologien die allgemeine Zugänglichkeit der Inhalte nicht beeinträchtigen.
(12.2.4) Von den Supportdiensten bereitgestellte Dokumentation liegt in einem barrierefreien Format vor.
(10.1.3.1) In Dokumenten werden Informationen, Struktur und Beziehungen durch Software bestimmt oder verfügen über eine Textalternative.
(10.1.3.2) In Dokumenten ist eine korrekte Lesereihenfolge durch das Programm festgelegt.
(10.2.1.1) Sicherstellen, dass Elemente in Dokumenten den Tastaturfokus korrekt erhalten.
(10.2.4.2) Dokumente enthalten den identifizierten Seitentitel.
(10.2.4.3) In jedem Dokument hat die sequentielle Tastaturnavigation eine konsistente Reihenfolge.
(10.2.4.6) Überschriften und/oder Steuerungsnamen sind ausreichend beschreibend für ihren Zweck.
(10.2.5.3) Sicherstellen, dass die Beschriftungen, die Bedienelemente begleiten, immer einen eindeutigen Namen haben.
(10.3.1.1) In Dokumenten ist die verwendete Standardsprache angegeben.
(10.4.1.2) In Dokumenten folgen Benutzeroberflächenkomponenten wie Formularelemente, Links und per Skript erstellte Komponenten der empfohlenen Struktur der Barrierefreiheitsrichtlinien.
Diese Erklärung wurde am 29.07.2025 erstellt.
Die Methode zur Erstellung dieser Erklärung war eine manuelle Überprüfung auf Grundlage der Anforderungen der Norm EN 301 549, durchgeführt von Everycode S.L. am 17.07.2025.
Everycode S.L. verfügt über eine unabhängige Prüfeinheit, die von ENAC (Entidad Nacional de Acreditación) gemäß den Anforderungen der Norm ISO/IEC 17020 akkreditiert ist, für Inspektionen von Websites und mobilen Anwendungen nach der Norm EN 301 549.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 29.07.2025
Wir schätzen Ihre aktive Teilnahme an der kontinuierlichen Verbesserung unserer digitalen Barrierefreiheit. Wenn Sie Vorschläge machen, Vorfälle melden oder Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website anfordern möchten, können Sie uns über die folgenden Kanäle kontaktieren:
E-Mail: accesibilidad@camper.com
Link zum Formular: https://www.nnormal.com/int/contact